Lithium-Ionen-Akkus sind zu den unbesungenen Helden unseres modernen Lebens geworden. Sie treiben die Smartphones an, mit denen wir in Verbindung bleiben, die Laptops, mit denen wir arbeiten, die Kameras, die unsere Erinnerungen festhalten, und eine Vielzahl anderer unverzichtbarer Reiseutensilien. So unentbehrlich sie auch sind, die Frage, ob Sie diese Lithium-Ionen-Akkus im Flugzeug mitnehmen dürfen, löst bei Reisenden oft Verwirrung und Angst aus. Gibt es Beschränkungen? Müssen sie im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden? Was ist mit diesen praktischen Powerbanks?
Wenn Sie sich über diese Fragen schon einmal den Kopf zerbrochen haben, sind Sie nicht allein. Die Vorschriften der Fluggesellschaften für Lithium-Ionen-Batterien haben entscheidende Sicherheitsgründe, und sie zu verstehen ist der Schlüssel zu einer reibungslosen und stressfreien Reise. In diesem umfassenden Leitfaden werden die Regeln aufgeschlüsselt, die Grenzen erläutert und Sie erhalten die entscheidenden Informationen, die Sie benötigen, um mit Ihrer unverzichtbaren Elektronik sicher zu reisen.
Die Grundlagen verstehen: Warum die Beschränkungen?
Bevor wir uns mit den Einzelheiten befassen, ist es wichtig zu verstehen, warum Fluggesellschaften Beschränkungen für Lithium-Ionen-Batterien haben. Diese Batterien enthalten entflammbare Elektrolyte und können unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. bei Beschädigungen, Herstellungsfehlern oder Kurzschlüssen, überhitzen und möglicherweise Brände verursachen, ein Phänomen, das als Thermal Runaway bekannt ist. Die Umgebung in einem Flugzeug mit ihren Druckschwankungen und möglichen Vibrationen kann diese Risiken noch verschärfen.
Zwischenfälle sind zwar selten, aber wenn sie auftreten, können sie eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit aller Personen an Bord darstellen. Deshalb gibt es Vorschriften, um diese Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass Ihre Geräte und Batterien auf eine Weise transportiert werden, die sowohl die Passagiere als auch die Besatzung schützt. Betrachten Sie es als eine gemeinsame Anstrengung, eine sichere Umgebung hoch über den Wolken aufrechtzuerhalten.
Die goldene Regel: Handgepäck vs. Aufgegebenes Gepäck
Eine der grundlegendsten Regeln, die Sie sich merken sollten, ist, dass (nicht installierte) Lithium-Ionen-Ersatzakkus müssen fast immer in Ihrem Handgepäck mitgeführt werden. Das heißt, wenn Sie zusätzliche Batterien für Ihre Kamera, Ihren Laptop oder ein anderes Gerät haben, müssen Sie diese in der Kabine mitnehmen.
Der Grund für diese Regel ist einfach: Sollte eine Batterie in der Kabine überhitzen oder Feuer fangen, ist die Flugbesatzung darauf trainiert, die Situation sofort zu bewältigen. Sie haben Zugang zu Feuerlöschern und können die Situation genau überwachen. Im Frachtraum, wo das aufgegebene Gepäck gelagert wird, ist es viel schwieriger, ein solches Ereignis zu erkennen und darauf zu reagieren.
Geräte, die Lithium-Ionen-Akkus enthalten, wie z.B. Ihr Smartphone, Ihr Laptop oder Ihre Kamera mit eingebautem Akku, sind im Allgemeinen sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Allerdings haben Luftfahrtbehörden wie die FAA und EASA Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Geräte auch in Ihrem Handgepäck mitzuführen. Dies bietet zusätzliche Sicherheit und ermöglicht Ihnen einen schnellen Zugriff auf das Gerät, falls Probleme auftreten sollten.
Es gibt einige Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel, insbesondere für größere Batterien, die in Mobilitätshilfen wie Rollstühlen und Scootern verwendet werden. Für diese gibt es oft spezielle Verfahren, die eine vorherige Genehmigung durch die Fluggesellschaft erfordern können. Darauf gehen wir später ein, aber denken Sie daran, dass die große Mehrheit der persönlichen elektronischen Geräte mitgeführt werden muss: Ersatzbatterien im Handgepäck.
Watt-Stunde (Wh) Bewertung: Die Grenzen verstehen
Die Energiekapazität von Lithium-Ionen-Batterien wird von den Fluggesellschaften in erster Linie durch ihre Wattstunden (Wh) Bewertung. Diese Einstufung, die die Energiemenge misst, die eine Batterie speichern kann, bestimmt, ob und unter welchen Bedingungen eine Batterie an Bord eines Flugzeugs zugelassen ist.
Hier finden Sie eine Aufschlüsselung der üblichen Wattstunden-Grenzwerte, die Sie beachten sollten:
- Bis zu 100 Wh: Dies ist die gängigste Grenze und deckt die große Mehrheit der elektronischen Geräte ab, darunter Smartphones (typischerweise 10-20 Wh), Standard-Laptop-Akkus (ca. 40-60 Wh), Tablets, die meisten Kamera-Akkus und kleinere Powerbanks. Akkus in diesem Bereich sind in der Regel im Handgepäck erlaubt, ohne dass Sie die Fluggesellschaft darüber informieren müssen.
- 101-160 Wh: Zu dieser Kategorie gehören einige Laptop-Akkus mit verlängerter Lebensdauer und größere Powerbanks. Akkus dieser Kategorie bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Fluggesellschaft, und in der Regel sind nur zwei Ersatzakkus pro Person im Handgepäck erlaubt.
- Über 160 Wh: Dies sind Hochleistungsbatterien, die typischerweise in professionellen Geräten oder einigen großen medizinischen Geräten zu finden sind. Sie sind in der Regel in Passagierflugzeugen verboten und müssen unter Umständen als Fracht transportiert werden.
Finden Sie die Wattstundenzahl: Die Wh-Zahl ist in der Regel direkt auf der Batterie selbst aufgedruckt. Suchen Sie nach "Wh", gefolgt von einer Zahl. Wenn Sie sie nicht finden können, können Sie sie anhand der Formel berechnen: Watt-Stunden (Wh) = Volt (V) x Ampere-Stunden (Ah). Manchmal wird die Batteriekapazität in Milliamperestunden (mAh) angegeben. In diesem Fall rechnen Sie zunächst mAh in Ah um, indem Sie durch 1000 dividieren (z.B. 3000 mAh / 1000 = 3 Ah), und verwenden dann die Formel. Ein Akku, der mit 11,1 V und 6 Ah angegeben ist, hat zum Beispiel eine Wh-Zahl von 11,1 x 6 = 66,6 Wh, was innerhalb der allgemein akzeptierten Grenze liegt.
Spezifische Geräte und ihre Akkuregeln
Die Wattstundenzahl ist zwar der wichtigste Faktor, aber im Folgenden finden Sie einen Überblick über bestimmte Gerätetypen und die damit verbundenen Überlegungen zum Akku:
- Laptops, Tablets und Smartphones: Die Batterien in diesen Geräten fallen in der Regel unter die 100-Wh-Grenze. Sie können sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Es ist jedoch ratsam, sie während des Starts und der Landung auszuschalten und sie aus Sicherheitsgründen im Handgepäck aufzubewahren.
- Power Banks und tragbare Ladegeräte: Diese müssen immer in Ihrem Handgepäck mitgeführt werden und unterliegen den gleichen Wattstunden-Grenzwerten wie andere Lithium-Ionen-Akkus. Achten Sie auf die Leistung Ihrer Powerbank, insbesondere bei größeren Kapazitäten.
- Kameras und Camcorder: Ersatzakkus für Kameras und Camcorder müssen sich in Ihrem Handgepäck befinden und die Wh-Grenzen einhalten. Das Gerät selbst kann entweder im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
- E-Zigaretten und Vaping-Geräte: Diese Geräte dürfen zusammen mit ihren Lithium-Ionen-Akkus nur im Handgepäck mitgeführt werden und sind im aufgegebenen Gepäck verboten. Die Benutzung und das Aufladen dieser Geräte ist an Bord des Flugzeugs oft nicht erlaubt.
- Drohnen: Die Batterien für Drohnen müssen herausgenommen und im Handgepäck mitgeführt werden, wobei die Wattstundengrenzen einzuhalten sind. Die Bestimmungen für die Drohne selbst können je nach Fluggesellschaft variieren, daher sollten Sie sich über die jeweiligen Richtlinien informieren.
- Medizinische Geräte (z.B. CPAP-Maschinen): Passagiere, die auf lebenswichtige medizinische Geräte wie CPAP-Geräte angewiesen sind, sollten sich immer rechtzeitig vor der Reise bei der Fluggesellschaft erkundigen. Für diese Geräte und ihre Batterien gibt es möglicherweise besondere Erlaubnisse und Verfahren.
- Mobilitätshilfen (z. B. Rollstühle, Scooter): Die Vorschriften für Batterien in Mobilitätshilfen können komplex sein und hängen oft von der Art der Batterie (Lithium-Ionen oder andere) und der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit der Abteilung für besondere Hilfeleistungen der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um die Anforderungen zu verstehen und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Sicheres Verpacken Ihrer Batterien
Auch wenn Ihre Batterien die Wattstunden-Grenzwerte einhalten, ist es wichtig, sie sicher zu verpacken, um Kurzschlüsse und mögliche Gefahren zu vermeiden:
- Originalverpackung: Bewahren Sie Ersatzbatterien nach Möglichkeit in ihrer Originalverpackung auf.
- Isolieren Sie die Terminals: Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr haben, kleben Sie die freiliegenden Metallpole der Ersatzbatterien mit Isolierband ab. So verhindern Sie, dass sie versehentlich mit anderen Metallgegenständen in Berührung kommen und einen Kurzschluss verursachen.
- Getrennte Tüten: Bewahren Sie jede Ersatzbatterie in einer separaten Plastiktüte oder einem Beutel auf, um sie besser zu schützen.
- Vermeiden Sie lockere Verpackungen: Werfen Sie Ersatzbatterien nicht einfach lose in Ihr Handgepäck, wo sie beschädigt werden oder an anderen Gegenständen reiben könnten.
- Keine beschädigten Akkus: Versuchen Sie niemals, mit Batterien zu fliegen, die aufgequollen sind, auslaufen oder Anzeichen von Schäden aufweisen. Diese stellen ein höheres Risiko einer Fehlfunktion dar.
Navigieren durch die Flughafensicherheit
Wenn Sie die Sicherheitskontrolle am Flughafen passieren, sollten Sie auf Fragen zu Ihren elektronischen Geräten und Ersatzbatterien vorbereitet sein. Organisieren Sie Ihr Handgepäck so, dass Ihre Batterien bei Bedarf leicht zugänglich sind. Wenn Sie die Wattstundenzahl Ihrer Batterien kennen, kann dies die Sicherheitskontrolle ebenfalls beschleunigen. Denken Sie daran, dass das Sicherheitspersonal dazu da ist, die Sicherheit aller zu gewährleisten, und dass es geschult ist, diese Vorschriften durchzusetzen.
Fazit
Das Reisen mit Lithium-Ionen-Akkus ist ein üblicher Bestandteil moderner Flugreisen. Wenn Sie die Regeln verstehen und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen, können Sie dies sicher und ohne unnötigen Stress tun. Denken Sie an die wichtigsten Grundsätze: Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus gehören in Ihr Handgepäck, beachten Sie die Wattstunden-Grenzwerte für Ihre Akkus und verpacken Sie sie immer sicher, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Auch wenn dieser Leitfaden einen umfassenden Überblick bietet, sollten Sie sich vor Ihrem Flug immer über die spezifischen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft informieren, da diese manchmal variieren können. Wenn Sie gut informiert und vorbereitet sind, können Sie sich auf Ihre Reise konzentrieren.
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FAQ über Lithium-Ionen-Batterien in Flugzeugen
F1: Kann ich Lithium-Ionen-Batterien in meinem aufgegebenen Gepäck mitnehmen?
A: Generell sind (nicht installierte) Lithium-Ionen-Ersatzakkus im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt. Sie müssen in Ihrem Handgepäck mitgeführt werden. Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus (wie Laptops, Telefone und Kameras) können im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, aber es wird oft empfohlen, sie aus Sicherheitsgründen im Handgepäck mitzuführen.
F2: Wie hoch ist die Wattstundengrenze (Wh) für Lithium-Ionen-Akkus in Flugzeugen?
A: Die gängigste Grenze ist 100 Wh pro Akku für das Handgepäck ohne Genehmigung der Fluggesellschaft. Für den persönlichen Gebrauch können Sie in der Regel mehrere Akkus unter diesem Limit mitnehmen. Für Akkus mit einer Kapazität zwischen 101 Wh und 160 Wh benötigen Sie in der Regel eine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft, und es gibt ein Limit von zwei Ersatzakkus pro Person. Akkus mit einer Kapazität von mehr als 160 Wh sind in Passagierflugzeugen generell verboten.
Q3: Wie kann ich die Wattstundenzahl meines Lithium-Ionen-Akkus ermitteln?
A: Die Wattstundenzahl (Wh) ist normalerweise direkt auf der Batterie aufgedruckt. Suchen Sie nach "Wh", gefolgt von einer Zahl. Wenn sie dort nicht steht, können Sie sie anhand der Formel berechnen: Wh = Volts (V) x Amperestunden (Ah). Wenn die Kapazität in Milliamperestunden (mAh) angegeben ist, rechnen Sie in Amperestunden um, indem Sie durch 1000 dividieren (mAh / 1000 = Ah) und dann mit der Spannung multiplizieren.
F4: Müssen Powerbanks oder tragbare Ladegeräte im Handgepäck mitgeführt werden?
A: Ja, Power Banks und tragbare Ladegeräte, die Lithium-Ionen-Akkus enthalten, dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Für sie gelten die gleichen Wattstunden-Grenzwerte wie für andere Lithium-Ionen-Akkus (im Allgemeinen nicht mehr als 100 Wh ohne Genehmigung der Fluggesellschaft und maximal zwei zwischen 101-160 Wh mit Genehmigung).
F5: Was soll ich mit dem Akku meiner E-Zigarette oder meines Vaping-Geräts machen?
A: E-Zigaretten und Vaping-Geräte dürfen zusammen mit ihren Lithium-Ionen-Akkus nur im Handgepäck mitgeführt werden. Im aufgegebenen Gepäck sind sie normalerweise nicht erlaubt. Außerdem sind die Verwendung und das Aufladen dieser Geräte an Bord des Flugzeugs oft verboten.
F6: Was ist mit Lithium-Metall-Batterien? Gelten für sie die gleichen Regeln wie für Lithium-Ionen-Batterien?
A: Für Lithium-Metall-Batterien (nicht wiederaufladbar) gelten unterschiedliche Bestimmungen, die oft auf ihrem Lithiumgehalt in Gramm basieren. Im Allgemeinen müssen sie auch im Handgepäck mitgeführt werden. Für die meisten gängigen Unterhaltungselektronikgeräte, die Lithium-Metall-Batterien verwenden (wie Uhren und einige Kameras), sind die Grenzwerte in der Regel recht großzügig. Am besten informieren Sie sich jedoch immer über die spezifischen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft und der TSA oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. Dieser Artikel befasst sich hauptsächlich mit Lithium-Ionen-Batterien, die in wiederaufladbaren Geräten häufiger vorkommen.